ERZEUGERGEMEINSCHAFTEN UND LANDWIRTSCHAFTSRECHT

Unsere Kanzlei ist reich an Erfahrung im Bereich der Rechtsdienstleistung von Erzeugergemeinschaften. Unsere Mitarbeiter bieten Rechtsdienstleistungen in Bereichen:

  • Unterstützung bei der Prozedur des Genehmigungsverfahrens
  • Unterstützung bei Kontrollen der Woiwodschaftlichen Behörde für die Inspektion der Handelsqualität der Ladwirtschaftlichen Produkte (WIJHARS),
  • Unterstützung bei Kontrollen der Rechnungsinstitutionen
  • Laufende Unterstützung bei der Beachtung des Agrarmarktstrukturgesetzes
  • Unterstützung bei Kontrollen der Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARMiR)
  • Steuerberatung, unter anderem auch Beratung bei Verrechnungspreisen

 

Für die Entwicklung dieses Tätigkeitsbereiches ist Frau Anna Rynkowska, Rechtsberater und Partner bei  A&RT zuständig.