ERZEUGERGEMEINSCHAFTEN UND LANDWIRTSCHAFTSRECHT
Unsere Kanzlei ist reich an Erfahrung im Bereich der Rechtsdienstleistung von Erzeugergemeinschaften. Unsere Mitarbeiter bieten Rechtsdienstleistungen in Bereichen:
- Unterstützung bei der Prozedur des Genehmigungsverfahrens
- Unterstützung bei Kontrollen der Woiwodschaftlichen Behörde für die Inspektion der Handelsqualität der Ladwirtschaftlichen Produkte (WIJHARS),
- Unterstützung bei Kontrollen der Rechnungsinstitutionen
- Laufende Unterstützung bei der Beachtung des Agrarmarktstrukturgesetzes
- Unterstützung bei Kontrollen der Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARMiR)
- Steuerberatung, unter anderem auch Beratung bei Verrechnungspreisen
Für die Entwicklung dieses Tätigkeitsbereiches ist Frau Anna Rynkowska, Rechtsberater und Partner bei A&RT zuständig.