UMWELTSCHUTZRECHT
Im Rahmen dieses Tätigkeitsbereiches bieten wir folgende Rechtsdienstleistungen:
- Beratung im Bereich der Abfallwirtschaft, darunter Recycling und Abfallsammelstellen, Erzeugung, Lagerung und Transport von Abfallen, sowie auch Beratung bei der Gewerbeausübung im Bereich der Abholung von kommunal Abfall von Immobilienbesitzern
- Rechtsberatung im Bereich der Verpackungswirtschaft und verpacktem Abfall sowie der Produktgebühr für Umweltschutz
- Rechtsberatung im Bereich der Beschreibung und Schätzung der Auswirkungen von Investition auf die Umwelt, wasserverbundenen Genehmigungen, Genehmigungen zur Abfallerzeugung, Genehmigungen zum Transport von Abfällen, integrierte Umweltgenehmigungen, sowie auch im Bereich der Strafen und Haftung für die Umweltverschmutzung.
Erstellung von Berichten über die Pflichten der Kunden in Bezug auf das Umweltschutzrecht - Erstellung von Gutachten im Bereich des Umweltschutzgesetzes
- Teilnahme bei Gerichtsverfahren und Behördenverfahren
Für die Beaufsichtigung dieses Tätigkeitsbereiches ist Frau Anna Rynkowska, Rechtsberater, zuständig.